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Merkblatt:
Versiegelung und Pflege von Parkettböden
Versiegelung
Allgemeines
Die Versiegelung von alten und neuen Holzböden ist eine
Oberflächenbehandlung mit Produkten, die einerseits Porenfüllung
bewirken, zum anderen einen fest haftenden Film von hohem Verschleißwiderstand
bilden. Die Versiegelung schützt die Holzoberfläche
gegen das Eindringen von Verunreinigungen. Dadurch wird eine besonders
leichte und rationelle Pflege erreicht. Versiegelt wird sofort
nach dem Schleifen.
Die Auswahl des Versiegelungsmittels soll gemäß VOB
Teil C - DIN 18356 Parkettarbeiten - durch den Auftragnehmer im
Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen, wobei der Verwendungszweck
des Raumes sowie die vorgesehene Beanspruchung des Bodens zu berücksichtigen
sind. DIN 18356 bestimmt, dass versiegelte Holzböden in zweckentsprechender
Weise gepflegt werden müssen.
Die Versiegelungsmittel unterscheiden sich hinsichtlich
a) der chemischen Zusammensetzung,
b) der verarbeitungstechnischen Eigenschaften,
c) der Beanspruchbarkeit und Lebensdauer,
d) der nutzungsgerechten Gebrauchseigenschaften
(z.B. glatt oder gleithemmend) der fertigen Oberfläche,
e) des optischen Effektes (glänzend, halbmatt, matt) der
versiegelten Oberfläche.
Ausschlaggeben für die Haltbarkeit der Versiegelung ist
die regelmäßige und richtige Pflege sowie das Einhalten
der vom Hersteller angegebenen Trocknungs- und Aushärtungszeiten.
Diese sind abhängig von der Art der Versiegelung und des
Raumklimas. Je sorgfältiger der frisch versiegelte Boden
in den ersten Tagen geschont wird, desto größer ist
die spätere Haltbarkeit.
Im Eingangsbereich vom Freien her müssen Schmutzfangzonen
(Roste, textile Matten) angefordert werden. Auch dadurch lässt
sich die Lebensdauer der Versiegelung erhöhen.
Sind Bodenbeläge, Parkett oder Holzfußböden in
der Nutzung dem Begriff Arbeitsstätte und Arbeitsbereich
zuzuordnen, so müssen sie gemäß der Vorschrift
BGR 181 (früher ZH 1/175) den Gleitwert R9 aufweisen. Dieser
Gleitwert wird seit Mai 2000 entsprechend dem Dresdner Kennwert
in einem Gleitwert ähnlich wie bei der DIN 18032 angegeben.
Nach den Anweisungen der Hersteller ist die Versiegelung so auszuführen,
dass eine gleichmäßige Oberfläche entsteht. Bei
Exotenhölzern sind die besonderen Vorschriften der Hersteller
zu beachten.
Stark bzw. besonders stark strapazierte Holzböden (z.B. Mehrzweckhallen,
Schulen, Gaststätten, Tanzböden)
Diese Gruppe von Böden zählen zu den besonders stark
strapazierten Flächen. Bei Mehrzweckhallen gilt dies nur
für fest verklebte Parkettböden (nicht für Schwingböden
nach DIN 18032 Teil 1, Hallen für Turnen, Spiele). Auf diesen
Parkett und Holzfußböden haben sich bewährt: hochabriebfeste
Polyurethansiegel, PU-Imprägnierungen, Ölkunstharzsiegel,
Urethan - Alkydharzsiegel und offenporige Öl/Wachs-Kombinationen
sowie 1- oder 2-Komponentige wässrige Parkettsiegel.
Turnhallen
Sportgerechte Holzböden gemäß DIN 18032 (Titel
siehe oben) müssen mit geprüften Parkettsiegeln behandelt
werden. Der Gleitwert muß zwischen 0,4 - 0,6 liegen.
Einfärben von Holzböden
Soll der Holzfußboden vor dem Versiegeln gefärbt werden,
empfiehl sich der Einsatz einer geeigneten Beize. Die Parkettbeize
ist gemäß den Verarbeitungsvorschriften des Herstellers
anzuwenden. Es ist in jedem Falle notwendig, eine Probefläche
anzulegen, und eine Haftungsprüfung durchzuführen.
Auch wachsfreie Holzlasuren auf Alkydharzbasis mit geringem Ölanteil
sind zum Einfärben von Parkettböden geeignet. Zwischen
Lasurauftrag und Versiegelung ist eine ausreichende Wartezeit
einzuhalten. Die Herstelleranweisungen sind unbedingt zu beachten
und in jedem Fall eine Haftungsprüfung an einer Probefläche
durchführen.
Durch Einfärben von wasserbasierten Lacken und Ölen
mit speziellen Farbpasten lassen sich ebenfalls farbige Holzfußböden
erzielen. Hierzu sind die detaillierten Hinweise der Hersteller
genau zu beachten.
Spielfeldmarkierungen in Turnhallen
Für die Versiegelung von Turnhallenböden dürfen
nur sportgerechte Versiegelungssysteme, die bezüglich ihrer
Gleiteigenschaften der DIN 18032 entsprechen, eingesetzt werden.
Die für die Spielfeldmarkierung verwendeten verschiedenen
Farbtöne müssen in ihren Eigenschaften auf das Versiegelungsmaterial
abgestimmt werden und mit ihm verträglich sein. Spielfeldmarkierungsfarbtöne
sind nicht genormt. Sie müssen sich aber in jedem Fall von
der Grundfarbe des Bodens deutlich abheben. Die Hersteller von
Versiegelungsmitteln beraten hierüber den Parkettleger im
Bedarfsfall.
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