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Der Technische Ratgeber der CTA

Merkblatt:
Versiegelung und Pflege von Parkettböden

Versiegelung

Allgemeines

Die Versiegelung von alten und neuen Holzböden ist eine Oberflächenbehandlung mit Produkten, die einerseits Porenfüllung bewirken, zum anderen einen fest haftenden Film von hohem Verschleißwiderstand bilden. Die Versiegelung schützt die Holzoberfläche gegen das Eindringen von Verunreinigungen. Dadurch wird eine besonders leichte und rationelle Pflege erreicht. Versiegelt wird sofort nach dem Schleifen.

Die Auswahl des Versiegelungsmittels soll gemäß VOB Teil C - DIN 18356 Parkettarbeiten - durch den Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen, wobei der Verwendungszweck des Raumes sowie die vorgesehene Beanspruchung des Bodens zu berücksichtigen sind. DIN 18356 bestimmt, dass versiegelte Holzböden in zweckentsprechender Weise gepflegt werden müssen.

Die Versiegelungsmittel unterscheiden sich hinsichtlich

a) der chemischen Zusammensetzung,
b) der verarbeitungstechnischen Eigenschaften,
c) der Beanspruchbarkeit und Lebensdauer,
d) der nutzungsgerechten Gebrauchseigenschaften
(z.B. glatt oder gleithemmend) der fertigen Oberfläche,
e) des optischen Effektes (glänzend, halbmatt, matt) der versiegelten Oberfläche.

Ausschlaggeben für die Haltbarkeit der Versiegelung ist die regelmäßige und richtige Pflege sowie das Einhalten der vom Hersteller angegebenen Trocknungs- und Aushärtungszeiten. Diese sind abhängig von der Art der Versiegelung und des Raumklimas. Je sorgfältiger der frisch versiegelte Boden in den ersten Tagen geschont wird, desto größer ist die spätere Haltbarkeit.

Im Eingangsbereich vom Freien her müssen Schmutzfangzonen (Roste, textile Matten) angefordert werden. Auch dadurch lässt sich die Lebensdauer der Versiegelung erhöhen.

Sind Bodenbeläge, Parkett oder Holzfußböden in der Nutzung dem Begriff Arbeitsstätte und Arbeitsbereich zuzuordnen, so müssen sie gemäß der Vorschrift BGR 181 (früher ZH 1/175) den Gleitwert R9 aufweisen. Dieser Gleitwert wird seit Mai 2000 entsprechend dem Dresdner Kennwert in einem Gleitwert ähnlich wie bei der DIN 18032 angegeben.

Nach den Anweisungen der Hersteller ist die Versiegelung so auszuführen, dass eine gleichmäßige Oberfläche entsteht. Bei Exotenhölzern sind die besonderen Vorschriften der Hersteller zu beachten.
Stark bzw. besonders stark strapazierte Holzböden (z.B. Mehrzweckhallen, Schulen, Gaststätten, Tanzböden)

Diese Gruppe von Böden zählen zu den besonders stark strapazierten Flächen. Bei Mehrzweckhallen gilt dies nur für fest verklebte Parkettböden (nicht für Schwingböden nach DIN 18032 Teil 1, Hallen für Turnen, Spiele). Auf diesen Parkett und Holzfußböden haben sich bewährt: hochabriebfeste Polyurethansiegel, PU-Imprägnierungen, Ölkunstharzsiegel, Urethan - Alkydharzsiegel und offenporige Öl/Wachs-Kombinationen sowie 1- oder 2-Komponentige wässrige Parkettsiegel.

Turnhallen

Sportgerechte Holzböden gemäß DIN 18032 (Titel siehe oben) müssen mit geprüften Parkettsiegeln behandelt werden. Der Gleitwert muß zwischen 0,4 - 0,6 liegen.

Einfärben von Holzböden

Soll der Holzfußboden vor dem Versiegeln gefärbt werden, empfiehl sich der Einsatz einer geeigneten Beize. Die Parkettbeize ist gemäß den Verarbeitungsvorschriften des Herstellers anzuwenden. Es ist in jedem Falle notwendig, eine Probefläche anzulegen, und eine Haftungsprüfung durchzuführen.

Auch wachsfreie Holzlasuren auf Alkydharzbasis mit geringem Ölanteil sind zum Einfärben von Parkettböden geeignet. Zwischen Lasurauftrag und Versiegelung ist eine ausreichende Wartezeit einzuhalten. Die Herstelleranweisungen sind unbedingt zu beachten und in jedem Fall eine Haftungsprüfung an einer Probefläche durchführen.
Durch Einfärben von wasserbasierten Lacken und Ölen mit speziellen Farbpasten lassen sich ebenfalls farbige Holzfußböden erzielen. Hierzu sind die detaillierten Hinweise der Hersteller genau zu beachten.

Spielfeldmarkierungen in Turnhallen

Für die Versiegelung von Turnhallenböden dürfen nur sportgerechte Versiegelungssysteme, die bezüglich ihrer Gleiteigenschaften der DIN 18032 entsprechen, eingesetzt werden. Die für die Spielfeldmarkierung verwendeten verschiedenen Farbtöne müssen in ihren Eigenschaften auf das Versiegelungsmaterial abgestimmt werden und mit ihm verträglich sein. Spielfeldmarkierungsfarbtöne sind nicht genormt. Sie müssen sich aber in jedem Fall von der Grundfarbe des Bodens deutlich abheben. Die Hersteller von Versiegelungsmitteln beraten hierüber den Parkettleger im Bedarfsfall.

 

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