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Der Technische Ratgeber der CTA

Pflegeanweisung für versiegelte Parkett und Holzfußböden gemäß DIN 18356


Der natürliche Wuchs und die Struktur des Holzes verleihen Parkett- und Holzfußböden ihre besondere Note. Durch die Versiegelung sind sie gegen das Eindringen von Schmutz und Flüssigkeiten geschützt. Reinigung und Pflege lassen sich daher einfach und mühelos sowohl mit lösemittelfreien als auch lösemittelhaltigen Parkettpflegemitteln durchführen. Keine Stahlspäne verwenden.

Neuversiegelte Holzfußböden dürfen nicht vor dem nächsten Tag begangen werden. Je mehr der frisch versiegelte Boden in den ersten Tagen geschont wird, desto größer ist die Lebensdauer der Versiegelung; die volle Beanspruchung sollte frühestens nach 8 Tagen, besser nach 14 Tagen erfolgen. Teppiche sollen grundsätzlich in den ersten Wochen noch nicht aufgelegt werden. Rutschfeste Unteralgen für Teppiche müssen für versiegeltes Parkett geeignet sein. Bewegliche Möbel müssen an den Füßen mit für versiegeltes Parkett geeigneten Filzgleitern ausgestattet werden. In den ersten Wochen nur trocken reinigen, Möbel und andere schwere Einrichtungsgegenstände vorsichtig einbringen. Vor der ersten stärkeren Beanspruchung ist eine Pflege durchzuführen. Die Pflegeanweisungen der Versiegelungsmittelhersteller sind zu beachten.

Die Reinigung und Pflege wird nach Arbeitsweise 1 oder Arbeitsweise 2 durchgeführt:

Arbeitsweise 1:
Wasserbasiertes, flüssiges Parkettpflegemittel

ist vorzuziehen, wenn aufgrund erhöhter Rutschgefahr relativ stumpfe Böden gewünscht werden. Voraussetzung für deren Einsatz ist, dass der Versiegelungsfilm ausreichend geschlossen ist. Ist der Boden imprägniert oder weist die Versiegelung Beschädigungen auf, besteht die Gefahr, dass das Holz durch eindringendes Wasser vergraut.

Arbeitsweise 2:
Lösemittelhaltiges, flüssiges Parkettpflegemittel

ist vorzuziehen, wenn der Versiegelungsfilm auf stark strapazierte Flächen abgetreten bzw. beschädigt ist, die Fläche imprägniert ist, oder wenn ein höheres Gleitvermögen gewünscht wird.

Reinigung und Pflege
Arbeitsweise 1
Arbeitsweise 2
Grundreinigung

Wachsentfernter wasserbasiert

Eine manuelle oder maschinelle Grundreinigung ist nur dann nötig, wenn der Böden starke, festhaftende Verschmutzungen aufweist, die sich bei der Unterhaltsreinigung nicht mehr entfernen lassen. Zur Grundreinigung Wachsentferner wasserbasiert in das Putzwasser geben und nebelfeucht wischen.

Bei der Reinigung den Boden nicht mit Wasser überschwemmen, da sonst Schäden durch die Holzquellung entstehen können. Deshalb die Reinigungslösung sofort wieder aufnehmen.

Fußbodenreiniger lösemittelhaltig

Eine manuelle oder maschinelle Grundreinigung ist von Zeit zu Zeit durchzuführen, um den alten Wachsfilm mit dem darin enthaltenen Schmutz gründlich zu entfernen. Dafür wird mit dem Fußbodenreiniger lösemittelhaltig feucht gewischt und gereinigt.

Häufigkeit
Mäßig beanspruchte Böden, z.B. Wohn- und Schlafräume wenig begangen
Je nach Beanspruchung etwa alle 12 Monate oder häufiger mit Wachsentferner wasserbasiert reinigen
Je nach Beanspruchung etwa alle 12 Monate oder häufiger mit Fußbodenreiniger lösemittelhaltig reinigen.
Mittelstark beanspruchte Böden, z.B. Korridore, Treppen, Büroräume mit Publikumsverkehr
Je nach Beanspruchung etwa alle 6 - 12 Monate oder häufiger mit Wachsentferner wasserbasiert reinigen.
Je nach Beanspruchung etwa all 6 -12 Monate oder häufiger mit Fußbodenreiniger lösemittelhaltig reinigen.
Besonders stark beanspruchte Böden, z.B. Gaststätten, Ladengeschäfte, Kaufhäuser, Kasernen, Schulen
Je nach Beanspruchung etwa alle 3- 6 Monate oder häufiger mit Wachsentferner wasserbasiert reinigen. Grundreinigungen sollten möglichst wenig durchgeführt werden.
Je nach Beanspruchung etwa alle 3 - 6 Monate oder häufiger mit lösemittelhaltigem Fußbodenreiniger reinigen. Eine Grundreinigung wird mit Fußbodenreiniger lösemittelhaltig auch dann nötig, wenn der Böden durch zu häufiges und zu dickes Auftragen von lösemittelhaltigen Pflegemitteln zu glatt wurde.


Reinigung und Pflege
Arbeitsweise 1
Wasserbasierte Pflegemittel
Arbeitsweise 2
Erstpflege und Vollpflege
Als Erstpflege oder nach jeder Grundreinigung
Dünn und gleichmäßig auftragen. Hierbei haben sich Fellstrip, sogenannte "Wischwiesel" hervorragend bewährt. Glänzt ohne nachreiben. Hauchdünn manuell oder maschinell auftragen und sofort nach dem Trocknen bohnern (polieren).

Eine Vollpflege muß als Erstpflege oder nach jeder Grundreinigung bzw. nach Bedarf erfolgen. In jedem Fall muß ein dünner Pflegemittelfilm immer vorhanden sein.
Unterhalts-reinigung

Mit Mop, Haarbesen oder Staubsauger.

Schmutz und Sand wirken wie Schleifpapier und sind umgehend zu entfernen. Bei Bedarf nebelfeucht wischen. Durch Zugabe von wasserbasiertem Pflegemittel ins Putzwasser wird der Boden gleichzeitig gereinigt und gepflegt. Auch hierfür ist ein sogenannter Fellstripwischer zu empfehlen. Bitte keine aggressive Microfaser verwenden.

Punktuelle Anschmutzungen wie Fettflecken, Absatzstriche und andere festhaftende Verschmutzungen werden mit wasserbasiertem Fußbodenreiniger gezielt entfernt. Bei maschineller Reinigung unmittelbar und sofort die Putzflotte aufsaugen und nachtrocknen.

Mit Mop, Haarbesen oder Staubsauger.

Schmutz und Sand wirken wie Schleifpapier und sind umgehend zu entfernen.

Bei Bedarf nebelfeucht wischen. Fettflecken, Absatzstriche und andere festhaftende Verschmutzungen werden mit einem löse-mittelhaltigem Fußbodenreiniger oder lösemittelhaltigem Pflegemittel manuell oder maschinell entfernt.

Häufigkeit
Mäßig beanspruchte Böden, z.B. Wohn- und Schlafräume wenig begangen
Je nach Beanspruchung etwa alle 8-14 Tage oder häufiger mit wasserbasiertem Pflegemittel
Je nach Beanspruchung etwa alle 8-14 Tage oder häufiger mit lösemittelhaltigem Pflegemittel
Mittelstark beanspruchte Böden, z.B. Korridore, Treppen, Büroräume mit Publikumsverkehr

Wöchentlich zweimal oder häufiger mit wasserbasiertem Pflegemittel.
Wöchentlich zweimal oder häufiger mit lösemittelhaltigem Pflegemittel
Besonders stark beanspruchte Böden, z.B. Gaststätten, Ladengeschäfte, Kaufhäuser, Kasernen, Schulen
Täglich mit wasserbasiertem Pflegemittel.
Täglich mit lösemittelhaltigem Pflegemittel.

Wichtig: Wenn der Boden zu glatt ist, kann er überpflegt sein. Dann im Polierverfahren mit lösemittelhaltigem Reiniger zwischenreinigen.

Allgemeine Hinweise:
Die Versiegelung unterliegt nach Beanspruchung einem natürlichen Verschleiß. Deshalb ist eine regelmäßige Pflege gemäß DIN 18356 dringend erforderlich. Wenn die Oberfläche durch die Nutzung schadhaft geworden ist, muß geschliffen und neu versiegelt werden. Die Versiegelung ist eine handwerkliche Arbeit. Dies bedingt, dass kleine Störungen in der Oberfläche auftreten können, z.B. Staubpartikel. Auf die Haltbarkeit des Bodens hat dies keinen Einfluss. Die Werterhaltung des Holzfußbodens und das Wohlbefinden des Menschen erfordern die Beachtung eines gesunden Raumklimas (+20°C und 50% rel. Luftfeuchtigkeit). Achtung: Eine dauerhafte Luftfeuchte wesentlich unter 50% führt natürlicherweise zu einer verstärkten Fugenbildung. Eine dauerhafte Luftfeuchte wesentlich über 50% ergibt eine Quellung des Holzes und damit eine naturbedingte Schädigung.

Auf neuverlegte Parkettböden darf innerhalb der ersten zwei Jahre kein Teppich bzw. Teppichboden von Wand zu Wand verlegt werden, da sonst die Gefahr einer Quellung bzw. des Hochgehens (Ablösens der Parketts vom Unterboden) besteht. Auch nach Ablauf dieser zwei Jahre ist eine komplette Auflage mit gummierten oder latexierten Belägen riskant und nicht empfehlenswert. Be Verwendung von Stühlen mit Laufrollen empfiehlt sich der Einsatz von geeigneten Stuhlunterlagen, z.B. Polycarbonat-Platten. Bewegliche Möbel und Stühle müssen mit geeigneten Gleitern, z.B. Filz, ausgerüstet sein.

Zur konsequenten Pflege, für eine lange Lebensdauer und ein gutes Aussehen Ihres versiegelten Parkettfußbodens sollten Sie nur sollte Pflegemittel verwenden, die genau auf Ihren versiegelten Parkett- und Holzfußboden abgestimmt sind. Bei Verwendung von Pflegemitteln, die nicht von der CTA bzw. den Siegelherstellern freigegeben sind, erlischt die Gewährleistung.

Dieses Merkblatt kann und soll nur unverbindlich beraten. Wegen der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in der Praxis können aus ihm keinerlei Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche abgeleitet werden.


 

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