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Pflegeanweisung für versiegelte Parkett und Holzfußböden
gemäß DIN 18356
Der natürliche Wuchs und die Struktur des Holzes verleihen
Parkett- und Holzfußböden ihre besondere Note. Durch
die Versiegelung sind sie gegen das Eindringen von Schmutz und
Flüssigkeiten geschützt. Reinigung und Pflege lassen
sich daher einfach und mühelos sowohl mit lösemittelfreien
als auch lösemittelhaltigen Parkettpflegemitteln durchführen.
Keine Stahlspäne verwenden.
Neuversiegelte Holzfußböden dürfen nicht vor
dem nächsten Tag begangen werden. Je mehr der frisch versiegelte
Boden in den ersten Tagen geschont wird, desto größer
ist die Lebensdauer der Versiegelung; die volle Beanspruchung
sollte frühestens nach 8 Tagen, besser nach 14 Tagen erfolgen.
Teppiche sollen grundsätzlich in den ersten Wochen noch nicht
aufgelegt werden. Rutschfeste Unteralgen für Teppiche müssen
für versiegeltes Parkett geeignet sein. Bewegliche Möbel
müssen an den Füßen mit für versiegeltes
Parkett geeigneten Filzgleitern ausgestattet werden. In den ersten
Wochen nur trocken reinigen, Möbel und andere schwere Einrichtungsgegenstände
vorsichtig einbringen. Vor der ersten stärkeren Beanspruchung
ist eine Pflege durchzuführen. Die Pflegeanweisungen der
Versiegelungsmittelhersteller sind zu beachten.
Die Reinigung und Pflege wird nach Arbeitsweise 1 oder Arbeitsweise
2 durchgeführt:
Arbeitsweise 1:
Wasserbasiertes, flüssiges Parkettpflegemittel
ist vorzuziehen, wenn aufgrund erhöhter Rutschgefahr relativ
stumpfe Böden gewünscht werden. Voraussetzung für
deren Einsatz ist, dass der Versiegelungsfilm ausreichend geschlossen
ist. Ist der Boden imprägniert oder weist die Versiegelung
Beschädigungen auf, besteht die Gefahr, dass das Holz durch
eindringendes Wasser vergraut.
Arbeitsweise 2:
Lösemittelhaltiges, flüssiges Parkettpflegemittel
ist vorzuziehen, wenn der Versiegelungsfilm auf stark strapazierte
Flächen abgetreten bzw. beschädigt ist, die Fläche
imprägniert ist, oder wenn ein höheres Gleitvermögen
gewünscht wird.
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Reinigung und Pflege
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Arbeitsweise 1
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Arbeitsweise 2
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Grundreinigung
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Wachsentfernter wasserbasiert
Eine manuelle oder maschinelle Grundreinigung ist nur
dann nötig, wenn der Böden starke, festhaftende
Verschmutzungen aufweist, die sich bei der Unterhaltsreinigung
nicht mehr entfernen lassen. Zur Grundreinigung Wachsentferner
wasserbasiert in das Putzwasser geben und nebelfeucht
wischen.
Bei der Reinigung den Boden nicht mit Wasser überschwemmen,
da sonst Schäden durch die Holzquellung entstehen
können. Deshalb die Reinigungslösung sofort
wieder aufnehmen.
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Fußbodenreiniger lösemittelhaltig
Eine manuelle oder maschinelle Grundreinigung ist von
Zeit zu Zeit durchzuführen, um den alten Wachsfilm
mit dem darin enthaltenen Schmutz gründlich zu entfernen.
Dafür wird mit dem Fußbodenreiniger lösemittelhaltig
feucht gewischt und gereinigt.
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Häufigkeit
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Mäßig beanspruchte Böden,
z.B. Wohn- und Schlafräume wenig begangen
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Je nach Beanspruchung etwa alle 12 Monate
oder häufiger mit Wachsentferner wasserbasiert reinigen
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Je nach Beanspruchung etwa alle 12 Monate
oder häufiger mit Fußbodenreiniger lösemittelhaltig
reinigen.
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Mittelstark beanspruchte Böden,
z.B. Korridore, Treppen, Büroräume mit Publikumsverkehr
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Je nach Beanspruchung etwa alle 6 - 12 Monate
oder häufiger mit Wachsentferner wasserbasiert reinigen.
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Je nach Beanspruchung etwa all 6 -12 Monate
oder häufiger mit Fußbodenreiniger lösemittelhaltig
reinigen.
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Besonders stark beanspruchte Böden,
z.B. Gaststätten, Ladengeschäfte, Kaufhäuser,
Kasernen, Schulen
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Je nach Beanspruchung etwa alle 3- 6 Monate
oder häufiger mit Wachsentferner wasserbasiert reinigen.
Grundreinigungen sollten möglichst wenig durchgeführt
werden.
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Je nach Beanspruchung etwa alle 3 - 6 Monate
oder häufiger mit lösemittelhaltigem Fußbodenreiniger
reinigen. Eine Grundreinigung wird mit Fußbodenreiniger
lösemittelhaltig auch dann nötig, wenn der Böden
durch zu häufiges und zu dickes Auftragen von lösemittelhaltigen
Pflegemitteln zu glatt wurde.
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Reinigung und Pflege
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Arbeitsweise 1
Wasserbasierte Pflegemittel
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Arbeitsweise 2
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Erstpflege und Vollpflege
Als Erstpflege oder nach jeder Grundreinigung |
Dünn und gleichmäßig auftragen.
Hierbei haben sich Fellstrip, sogenannte "Wischwiesel"
hervorragend bewährt. Glänzt ohne nachreiben. |
Hauchdünn manuell oder maschinell auftragen
und sofort nach dem Trocknen bohnern (polieren). |
Eine Vollpflege muß als Erstpflege oder nach jeder Grundreinigung
bzw. nach Bedarf erfolgen. In jedem Fall muß ein dünner
Pflegemittelfilm immer vorhanden sein.
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Unterhalts-reinigung
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Mit Mop, Haarbesen oder Staubsauger.
Schmutz und Sand wirken wie Schleifpapier und sind umgehend
zu entfernen. Bei Bedarf nebelfeucht wischen. Durch Zugabe
von wasserbasiertem Pflegemittel ins Putzwasser wird der
Boden gleichzeitig gereinigt und gepflegt. Auch hierfür
ist ein sogenannter Fellstripwischer zu empfehlen. Bitte
keine aggressive Microfaser verwenden.
Punktuelle Anschmutzungen wie Fettflecken, Absatzstriche
und andere festhaftende Verschmutzungen werden mit wasserbasiertem
Fußbodenreiniger gezielt entfernt. Bei maschineller
Reinigung unmittelbar und sofort die Putzflotte aufsaugen
und nachtrocknen.
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Mit Mop, Haarbesen oder Staubsauger.
Schmutz und Sand wirken wie Schleifpapier und sind umgehend
zu entfernen.
Bei Bedarf nebelfeucht wischen. Fettflecken, Absatzstriche
und andere festhaftende Verschmutzungen werden mit einem
löse-mittelhaltigem Fußbodenreiniger oder lösemittelhaltigem
Pflegemittel manuell oder maschinell entfernt.
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Häufigkeit
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Mäßig beanspruchte Böden,
z.B. Wohn- und Schlafräume wenig begangen
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Je nach Beanspruchung etwa alle 8-14 Tage
oder häufiger mit wasserbasiertem Pflegemittel
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Je nach Beanspruchung etwa alle 8-14 Tage
oder häufiger mit lösemittelhaltigem Pflegemittel
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Mittelstark beanspruchte Böden,
z.B. Korridore, Treppen, Büroräume mit Publikumsverkehr
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Wöchentlich zweimal oder häufiger mit wasserbasiertem
Pflegemittel.
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Wöchentlich zweimal oder häufiger
mit lösemittelhaltigem Pflegemittel
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Besonders stark beanspruchte Böden,
z.B. Gaststätten, Ladengeschäfte, Kaufhäuser,
Kasernen, Schulen
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Täglich mit wasserbasiertem Pflegemittel.
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Täglich mit lösemittelhaltigem
Pflegemittel.
Wichtig: Wenn der Boden zu glatt ist, kann er überpflegt
sein. Dann im Polierverfahren mit lösemittelhaltigem
Reiniger zwischenreinigen.
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Allgemeine Hinweise:
Die Versiegelung unterliegt nach Beanspruchung einem natürlichen
Verschleiß. Deshalb ist eine regelmäßige Pflege
gemäß DIN 18356 dringend erforderlich. Wenn die Oberfläche
durch die Nutzung schadhaft geworden ist, muß geschliffen
und neu versiegelt werden. Die Versiegelung ist eine handwerkliche
Arbeit. Dies bedingt, dass kleine Störungen in der Oberfläche
auftreten können, z.B. Staubpartikel. Auf die Haltbarkeit
des Bodens hat dies keinen Einfluss. Die Werterhaltung des Holzfußbodens
und das Wohlbefinden des Menschen erfordern die Beachtung eines
gesunden Raumklimas (+20°C und 50% rel. Luftfeuchtigkeit).
Achtung: Eine dauerhafte Luftfeuchte wesentlich unter 50%
führt natürlicherweise zu einer verstärkten Fugenbildung.
Eine dauerhafte Luftfeuchte wesentlich über 50% ergibt eine
Quellung des Holzes und damit eine naturbedingte Schädigung.
Auf neuverlegte Parkettböden darf innerhalb der ersten zwei
Jahre kein Teppich bzw. Teppichboden von Wand zu Wand verlegt
werden, da sonst die Gefahr einer Quellung bzw. des Hochgehens
(Ablösens der Parketts vom Unterboden) besteht. Auch nach
Ablauf dieser zwei Jahre ist eine komplette Auflage mit gummierten
oder latexierten Belägen riskant und nicht empfehlenswert.
Be Verwendung von Stühlen mit Laufrollen empfiehlt sich der
Einsatz von geeigneten Stuhlunterlagen, z.B. Polycarbonat-Platten.
Bewegliche Möbel und Stühle müssen mit geeigneten
Gleitern, z.B. Filz, ausgerüstet sein.
Zur konsequenten Pflege, für eine lange Lebensdauer und
ein gutes Aussehen Ihres versiegelten Parkettfußbodens sollten
Sie nur sollte Pflegemittel verwenden, die genau auf Ihren versiegelten
Parkett- und Holzfußboden abgestimmt sind. Bei Verwendung
von Pflegemitteln, die nicht von der CTA bzw. den Siegelherstellern
freigegeben sind, erlischt die Gewährleistung.
Dieses Merkblatt kann und soll nur unverbindlich beraten. Wegen
der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in der Praxis können
aus ihm keinerlei Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche
abgeleitet werden.
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